Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG sowie den Art. 35i USG) Ausführungsbestimmungen für eine Mehrwegabgabepflicht oder Verbote im Take-away-Bereich (Unterwegkonsum) beim Gebrauch von Kunststoffprodukten wie Einweggeschirr, Plastikbesteck, Trinkhalmen, Rührstäbchen sowie Plastiksäcken zu erlassen.
Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum und nationale Glaubwürdigkeit
