In insgesamt 22 Kantonen ist die Gebäudeversicherung Pflicht für jede/n Hausbesitzer/in. Die Kantone wollen dadurch die wirtschaftlichen Folgen von Gebäudeschäden für Betroffene abmildern. In 19 Kantonen gibt es dazu eine Monopolversicherung. Die Gebäudeversicherung wird basierend auf einem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz von einem öffentlichen Träger betrieben. In den drei Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden besteht eine Pflicht zur Gebäudeversicherung. Hier wirken privatwirtschaftliche Gebäudeversicherungen im Wettbewerb. Die Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Tessin kennen kein gesetzliches Obligatorium. In der Schweiz gab es Ende 2023 über 2.5 Mio. Gebäude, davon rund 16% in diesen vier Kantonen.
Statistische Auswertungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen weisen auf eine Zunahme der Gebäudeschäden durch Wetterextreme hin. Sie nehmen im Gegensatz zu Feuerschäden im langjährigen Mittel leicht zu. Der Verlauf ist von grossen Ereignissen geprägt. Kostenseitig wird die Schadenstatistik geprägt durch die Ursachen Sturm, Hagel und Überschwemmung. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen verstärken laufend die Prävention. Sie haben einen grösseren Anreiz, Präventionsmassnahmen zu fördern und finanziell zu unterstützen, da sie und ihre Kund/innen daraus einen direkten finanziellen Vorteil ziehen. Massnahmen sind z.B. Vorgaben und Unterstützung, um die Gebäude resilienter zu bauen. Positiv wirkt zudem, dass dank enger Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort die Respektierung der von Bund und Kantonen festgelegten Gefahrenzonen, insbesondere der roten Zone, sichergestellt ist.
Ohne Versicherungspflicht besteht die Gefahr, dass Liegenschaften nicht oder nur ungenügend (Unterdeckung) gegen Elementarschäden versichert werden und die Eigentümer darauf vertrauen, dass z.B. bei Naturkatastrophen der Staat die Wiederaufbaukosten übernimmt.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Rahmenbedingungen müssten berücksichtigt werden, damit Genf, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Tessin eine Versicherungspflicht einführen würden?
Wie könnte eine Versicherungspflicht konkret etabliert werden?
Welche Massnahmen kann der Bund ergreifen, um die Resilienz der Gebäude zu erhöhen und damit die Schadenssumme zu senken?
Wie sichert der Bund, dass insb. die roten Zonen in allen Kantonen bei der Erteilung von Baubewilligungen respektiert werden?