Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz bleibt für viele Touristen ohne Kostenfolge

Die Situation soll insbesondere in Tourismusregionen analysiert und mögliche Handlungsoptionen wie rechtliche Anpassungen, internationale Abkommen und weitere Durchsetzungsmassnahmen aufgezeigt werden. Damit die gesetzliche Grundlage für alle verbindlich bleibt und die Tourismusgemeinden das ihnen zustehende Bussengeld erhalten.

Begründung:
Insbesondere die Tourismusregionen haben vermehrt Probleme, Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu ahnden um die entsprechenden Bussen einziehen zu können. Seit dem 1. Oktober 2023 müssen Autovermietungen gemäss Art. 7 Abs. 4 des Ordnungsbussengesetzes (OBG) den Behörden die Koordinaten der Person mit Wohnsitz im Ausland, die das Auto gemietet hat, so detailliert mitteilen, dass die Polizei die ausländische Zustelladresse für die Busse mit verhältnismässigem Aufwand ermitteln kann. Kommt die Autovermietung dieser Pflicht nicht nach, muss sie als Halterin des Fahrzeuges die Ordnungsbusse bezahlen. Die Bussen werden dann von den Gemeinden direkt an die gemeldete Adresse im Ausland zugestellt.

Dabei können diverse Probleme auftreten:

Die Personalien sind nicht vollständig,
die angegebenen Adressen sind veraltet oder nicht korrekt und dadurch ist die Ermittlung der genauen Adresse aufwändig,
die Rechnung wird trotz korrekter Zustellung nicht bezahlt.
Ausländische Personen, die ihre Bussen nicht bezahlen, werden von der zuständigen Kantonspolizei in RIPOL (nationale Polizeidatenbank) mit dem Zweck der Zustellung eines Strafbefehls ausgeschrieben. Vermehrt hängt die Kantonspolizei dabei offenbar auch gleich mit dem Strafbefehl die Rechnung mit QR-Code an die RIPOL-Ausschreibung. So kann bei einer Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten die Busse beglichen werden. Die Eintreibung von Bussen in Nicht-Schengen-Staaten ist jedoch ausserordentlich schwierig.

Neben den Parkbussen gibt es aber auch weitere Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die nicht eingehalten werden wie zum Beispiel das Fahren in Einbahnstrassen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Es ist davon auszugehen, dass es für die Tourismusgemeinden hohe Beträge sind, die so nicht eingetrieben werden können. In Interlaken wurde dies berechnet: es sind jährliche Einnahmenverluste von 400’000 Franken und die Tendenz ist steigend. Es besteht somit ein dringender Handlungsbedarf.

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