Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu prüfen, die ergriffen werden müssen, damit die in der Bundesverfassung postulierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Damit sollen die Unternehmen unterstützt werden, die Lohngleichheit zu überprüfen, die Mitarbeitenden zu informieren und bei Bedarf interne Massnahmen zu ergreifen.
Begründung:
Frauen und Männer in der Schweiz haben gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen gemäss dem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2022 immer noch erhebliche nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) von 2018 verfolgte das Ziel, die verfassungsrechtliche Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen mit zusätzlichen staatlichen Massnahme zu verwirklichen.
So müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese Überprüfung besteht aus drei Elementen:
1. Die betriebsinterne Einhaltung der Lohngleichheit soll alle vier Jahre analysiert werden (Art. 13a – 13c GlG)
2. Die Durchführung der Analyse soll durch unabhängige Dritte überprüft werden (Art. 13d – 13f GlG).
3. Die Arbeitnehmenden sollen über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse schriftlich informiert werden (Art. 13g – 13i GlG).
Der Bericht der Berner Fachhochschule «Zwischenbilanz zum Vollzug von Art. 13a-13i GlG (Lohngleichheitsanalysen)» aus dem Jahr 2024 zeigt auf: Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht.
Die Ursachen, weshalb das Gesetz nicht eingehalten wird sind zu klären und entsprechende Massnahmen sind zu ergreifen. Damit die in der Bundesverfassung geforderte Lohngleichheit endlich erfüllt wird!