Schluss mit dem Entlastungspaket 2027

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Arbeiten zum Entlastungspaket 27 so rasch als möglich zu beenden. Die Ausgangslage hat sich seit dem Start der Arbeiten im Frühling 2024 massiv verändert. Das Entlastungspaket 27 ist in dieser Form weder notwendig noch gerechtfertigt.

Begründung:
Das Entlastungspaket 27 umfasst 23 Massnahmen, die ohne eine Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten und 36 Massnahmen, die zu Gesetzesänderungen führen würden, die in einem Mantelerlass zusammengefasst sind. Die 59 Massnahmen tangieren praktisch alle Themenbereiche der Dienstleistungen und Angebote der Bundesverwaltung. Es ist ein riesiges Paket und der Aufwand für die Ämter war bisher bereits gross.

In der Begleitkommunikation zur Vernehmlassung des Entlastungsprogramms 27 schreibt der Bundesrat: «In den Finanzplanjahren 2027 und 2028 erwartet der Bund gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken. Dies ist auf das deutlich schnellere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen zurückzuführen.»

Doch in der Zwischenzeit haben sich diverse Veränderungen ergeben: So ist inzwischen klar, dass die Einnahmenseite – auch ohne dass man sie speziell gestärkt hätte – in den letzten Jahren angestiegen ist. Nach den Diskussionen rund um die fehlende Strategie der Armee, den Problemen bei wichtigen Projekten beim VBS und den neuesten Vorfällen bei der RUAG muss auch die Frage gestellt werden, ob das Volk bereit ist, die Armee in diesem Umfang zusätzlich zu unterstützen oder ob das VBS aufgefordert ist, seine Mittel effizienter und effektiver einzusetzen.

Parallel zum Entlastungspaket 27 läuft das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone», das die Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen systematisch und mit allen Involvierten neu regeln soll.

Das Entlastungspaket ist unnötig. Seine Umsetzung würde einen massiven Abbau von öffentlichen Leistungen bewirken. Es wären Schlüsselbereiche wie die Bildung, Kultur, Medien, Verkehrsinfrastruktur, der Umweltschutz, die Landwirtschaft, Internationale Zusammenarbeit, das Sozialwesen und die Renten betroffen. All diese Kürzungen würden auch hohe Folgekosten nach sich ziehen. Deshalb sollen die Arbeiten am Entlastungspaket 27 so rasch wie möglich beendet und keine weiteren personellen und finanziellen Ressourcen dafür aufgewendet werden.

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